Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2006 - L 20 B 135/06 SO ER |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Überleitung von Rückzahlungsansprüchen aus einem Bausparvertrag an einen Sozialversicherungsträger; Abwägung des privaten Interesses an der Bausparsumme mit dem öffentlichen Interesse an der Anspruchsüberleitung; Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Münster, 30.10.2006 - S 16 SO 117/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2006 - L 20 B 135/06 SO ER
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91
Sozialhilfe - Unterhaltsleistung - Austauschvertrag - Überleitungsermessen - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2006 - L 20 B 135/06
Der Senat vermag sich zwar der Auffassung des Sozialgerichts nicht anzuschließen, dass vorliegend die so genannte Negativevidenzrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwGE 92, 281) einschlägig ist. - BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 16.98
Einkommmen, Abgrenzung zum Vermögen Auszahlung eines geerbten Unterhaltsanspruchs …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2006 - L 20 B 135/06
Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 18.02.1999, 5 C 16/98) hat etwa entschieden, dass die Auszahlung eines geerbten Unterhaltsanspruchs Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG darstellt.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2021 - L 20 SO 20/20
Anspruch auf Leistungen für Betreuungskosten in einer Wohngemeinschaft für …
Entgegen seiner Ansicht liegt § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB X jedoch gerade ein sog. intendiertes Ermessen zugrunde (vgl. den Beschluss des Senats vom 20.12.2005 - L 20 B 135/06 Rn. 23). - LSG Bayern, 25.11.2010 - L 8 SO 136/10
Sozialhilfe - Überleitungsanzeige - erweiterte Sozialhilfe - Brutto-Prinzip - …
In Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerwG geht die sozialgerichtliche Rechtsprechung zu § 93 Abs. 1 SGB XII von einem sog. intendierten Ermessen aus (vgl. BayLSG, U. v. 14.02.2008 - L 11 SO 20/07 - LSG Nordrhein-Westfalen, B. v. 20.12.2006 - L 20 B 135/06 SO - vgl. auch Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 93 Rn. 16). - LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2007 - L 20 B 16/07
Sozialhilfe
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass er der verwaltungsgerichtlichen (Negativevidenz-) Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwGE 34, 219 m.w.N.) folgt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 23.02.2007, L 20 B 142/06 SO und vom 20.12.2006, L 20 B 135/06 SO ER).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - L 20 B 2/09
Sozialhilfe
Auch der Senat folgt in ständiger Rechtsprechung der durch das Bundesverwaltungsgericht begründeten Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.11.1969 - BVerwGE 34, 219 m.w.N.), wonach eine Überleitung nur dann rechtswidrig ist, wenn der betreffende Anspruch offensichtlich ausgeschlossen ist (sog. Negativevidenz: vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 23.02.2007, L 20 B 142/06 SO und vom 20.12.2006, L 20 B 135/06 SO ER). - VG Düsseldorf, 24.08.2017 - 21 K 4783/17 Die Geltung des Nachrangprinzips gegenüber Drittverpflichteten soll auch dann unberührt bleiben, wenn der Sozialhilfeträger in bestimmter Hinsicht fehlerhaft Hilfe gewährt hat, denn es wird als unbillig angesehen, wenn der Drittverpflichtete aus einem Fehler des Sozialhilfeträgers einen Vorteil in dem Sinne ziehen könnte, dass ein Rechtsübergang nicht stattfindet und er von einer Klage des Sozialhilfeträgers verschont bleiben könnte, BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1992 - 5 C 25/87 -, juris Rdnr. 18 f.; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - L 20 B 135/06 SO ER -, juris Rdnr. 20 zu § 93 SGB XII; Schellhorn , in: ders./Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Aufl. 2015, § 93 SGB XII Rdnr. 29.
- OVG Bremen, 24.02.2010 - S3 A 169/07
Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch …
In Anlehnung an diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung zu § 93 Abs. 1 SGB XII von sog. intendierten Ermessen gesprochen (vgl. BayLSG, U. v. 14.02.2008 - L 11 SO 20/07 - LSG Nordrhein-Westfalen, B. v. 20.12.2006 - L 20 B 135/06 SO - vgl. auch Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 93 Rn. 16). - VG Düsseldorf, 17.07.2017 - 21 K 4782/17 Die Geltung des Nachrangprinzips gegenüber Drittverpflichteten soll auch dann unberührt bleiben, wenn der Sozialhilfeträger in bestimmter Hinsicht fehlerhaft Hilfe gewährt hat, denn es wird als unbillig angesehen, wenn der Drittverpflichtete aus einem Fehler des Sozialhilfeträgers einen Vorteil in dem Sinne ziehen könnte, dass ein Rechtsübergang nicht stattfindet und er von einer Klage des Sozialhilfeträgers verschont bleiben könnte, BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1992 - 5 C 25/87 -, juris Rdnr. 18 f.; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - L 20 B 135/06 SO ER -, juris Rdnr. 20 zu § 93 SGB XII; Schellhorn , in: ders./Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Aufl. 2015, § 93 SGB XII Rdnr. 29.
- SG Konstanz, 30.04.2007 - S 4 SO 2552/06
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Überleitung vertraglicher Ansprüche …
Auch § 93 SGB XII ist nicht zu entnehmen, dass die Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige auf die Rechtmäßigkeit der gewährten Hilfeleistung Bedacht zu nehmen hat (…Wahrendorf, a.a.O., LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2006, Az. L 20 B 135/06 SO ER ). - VG Regensburg, 09.11.2011 - RO 8 K 11.1430
Überleitungsanzeige nach § 14 S 4 BG BY; Sinn und Zweck; Rechtsqualität; Bestehen …
In Anlehnung an diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung zu § 93 Abs. 1 SGB XII von sog. intendiertem Ermessen gesprochen (vgl. BayLSG vom 14.2.2008 Az. L 11 SO 20/07; LSG NRW vom 20.12.2006 Az. L 20 B 135/06 SO).